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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFührerscheinproblematik in MV16 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz804045
Datum13.02.2015 08:26      MSG-Nr: [ 804045 ]4498 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Jürgen M.was verstehst du in diesem Zusammenhang unter "Prüfungstauglich" ?

Es gibt diverse Voraussetzungen an Prüfungsfahrzeuge. Bis vor einigen Jahren konnte man auch auf Standard-LF oder vor allem RW (wegen Anhängerbremsanlage und Anhängemöglichkeit für größere Anhänger), sofern eine Doppelbedienung installiert wurde. Somit konnte mit Kosten im Bereich von max. 2.000,- ein Feuerwehrfahrzeug als Fahrschulfahrzeug verwendet werden. Da aber inzwischen einiges an den Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge verändert wurde, ist diese Möglichkeit weitgehend weggefallen. Abgesehen von größeren LKW wie WLF erfüllen andere die gegebenen Anforderungen nicht mehr.

Gruß,
Michael

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