Naja, man muss schon differenzieren. Natürlich darf das kein Freibrief für Harakirifahrten sein. Hier in diesem Fall war das Gericht der Ansicht es war rechtmäßig, in einem anderen Fall kann das schon wieder ganz anders aussehen.Darüber sollte sich jede Einsatzkraft bewusst sein! Ich teile die Entscheidung des Richters, auch wenn die 150 km/h grenzwertig sind. In Anbetracht des Ausbauzustandes der Strecke und der Verkehrslage aber vertretbar, zudem niemand unmitttelbar bedrängt bzw. gefährdet wurde. Man kann natürlich darüber diskutieren ob bei einer Alarmerhöhung und recht großer Entfernung so eine Anfahrt sinn macht...
Gruß
Thomas
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