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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Sonnenfinsternis 20.3.2015 und elektr. Versorgungssicherheit | 106 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 804231 | ||
Datum | 17.02.2015 18:59 MSG-Nr: [ 804231 ] | 33392 x gelesen | ||
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Also fällt Windenergie schon mal aus der Erfassung raus, weil die Anlagen vermutlich alle fernsteuerbar sind. Das ist schon mal ein sehr großer Anteil. Nun bleibt der Rest an PV-Anlagen von Herrn Otto, die nicht fernsteuerbar sind, weil sie nur geringe Leistung haben, dass es offensichtlich für die Netzbetreiber kein Problem darstellt, sonst wären kleinen Anlagen doch auch unter die Pflicht der Leistungsreduzierung gefallen. Und nun haben wir noch einen Anteil von lediglich 6,8% PV-Strom am gesamten in D erzeugten Strom *. Wenn davon 2/3 Anlagen kleine Hausanlagen wie von Herrn Otto sind, fallen nur 5% der Strommenge wegen der Sonnenfinsternis aus. Und das an einem Tag im März, wo eine PV-Aanlage etwas mehr als "Standgas" läuft? Ich will ein Ereignis wie eine Sonnenfinsternis nicht herunterspielen und bin froh, dass sich Netzbetreiber päventiv um Versorgungssicherheit kümmern, aber ganz so dramatisieren würde ich das auch nicht. - *=Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Fraunhofer ISE Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | ||||
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