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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | RW 1 war: Neues TLF der Bismark Klasse in Wesel eingeweiht | 24 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 804537 | ||
Datum | 21.02.2015 13:50 MSG-Nr: [ 804537 ] | 11124 x gelesen | ||
Geschrieben von Felix H. Es war ja die Rede von der Ersatzbeschaffung für die Kombination TF16/25+RW1.Bezogen auf RLP: Es gab hier schon seit Mitte der 70er eine Risikoklasseneinteilung nach FwVO, nach der sich dann die Kommune bei Fahrzeugbeschaffungen richten sollten. Zusätzlich gab und gibt es Mindestausstattung, die in jeder Kommune vorzuhalten war/ist. Ab 1975: "hat jede Gemeinde mindestens ein Tanklöschfahrzeug 8 oder 16 bereitzuhalten" Ab 1991: "Jede Gemeinde muss mindestens einen Einsatzleitwagen (RP), ein Löschgruppenfahrzeug 8/6 und einen Rüstwagen 1 bereithalten" Aktuell: "Jede Gemeinde muss mindestens einen Einsatzleitwagen 1, ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10 und ein Mehrzwecktransportfahrzeug 2 bereithalten." Damit hat sich in vielen größeren Orten, die dann damit oft auch als "Stützpunkt" der Kommune angesehen wurden, die Kombi eines TLF 16/25 mit RW1 gebildet. Geschrieben von Felix H. Was für Möglichkeiten hat der geneigte Beschaffer denn dann?In RLP würde eigentlich nur Variante 4 passen ( und als solches bezuschusst werden). Denkbar wäre aber auch HLF 10 + MZF2, wäre aber dann halt gefühlt "kleiner" und somit uncooler... Ein richtiges TLF, hier spielen nach FwVO nur TLF 3000 und 4000 eine Rolle, würde aber im Grunde eine Risikoklasse bedeuten, wo dann auch ein HLF20 vorgesehen ist. Reines LF20 ist in RLP gar nicht vorgesehen. "Echte" RW sind als Landkreisfahrzeuge geplant... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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