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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | RW 1 war: Neues TLF der Bismark Klasse in Wesel eingeweiht | 24 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 804552 | ||
Datum | 21.02.2015 19:26 MSG-Nr: [ 804552 ] | 11122 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sebastian K. Beispiel: Es gibt neben der FwVO im Land auch einen Rahmen-Alarm- und Einsatzplan RAEP für Autobahnen, der was zu "benötigten" Fahrzeugen sagt. Dieser sieht heute bei einem VU auf der BAB mit einer eingeklemmten Person ein HLF 10 (alleine!) vor, bei mehreren eingeklemmten Personen ein weiteres HLF 10 und einen ELW1, und erst bei einem "Massenunfall" soll dann ein RW dazu kommen. Der RAEP bzw. AEP Autobahn RLP ist meiner Meinung das Papier nicht Wert, auf dem er gedruckt ist. Zum Einen ist der Stand von 2008. Änderungen seither gab es einige bei den Zuständigkeiten, wann eine neue Version kommt, weiß keiner so genau. Was da an Zuständigkeiten eingetragen ist und was vor Ort in der Erstalarmierung ist, unterscheidet sich auch teilweise ganz gewaltig. Dass zu einem Fahrzeugbrand oder einem VU, selbst mit eingeklemmter Person, nur ein HLF ausrücken soll, hat mich von Anfang an gewundert. Einerseits nur ein Fahrzeug, andererseits ist auch irgendwo die Absicherung beschrieben, die weitere Fahrzeuge und Personal fordert, das ich zumindest bei Rettung einer eingeklemmten Person sicherlich nicht auf nur einem Fahrzeug dabei habe. Daher kann ich deiner Aussage hier... Geschrieben von Sebastian K. Die Wehren, die regelmäßig BAB fahren, da auch öfters mit LKW konfrontiert werden, hängen sich diesen RAEP an die Wand der sanitären Einrichtung im Gerätehaus, und nehmen das Werkzeug mit was auch gebraucht wird. ...nur zustimmen. Gruß, Michael | ||||
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