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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaLagerfähigkeit NEA-Diesel, war: Tanknotstrom, war: Notstromeinspeisung7 Beiträge
AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen804768
Datum26.02.2015 10:04      MSG-Nr: [ 804768 ]2942 x gelesen

Geschrieben von Thorben G.Wenn möglich, also Diesel meiden... (Oder eher seeehr kurzfristig umwälzen.)

Genau!

Im Erlass "Diesel-Stromerzeuger im Brand- und Katastrophenschutz des Landes Hessen Betankung mit Heizöl"

Geschrieben von HMdIs Um die Langlebigkeit der Aggregate und die Langzeitlagerfähigkeit des Kraftstoffs zu gewährleisten wird daher die routinemäßige Betankung mit additiviertem schwefelarmem Heizöl nach DIN 51603-1 empfohlen



Geschrieben von Thorben G.Hat schon wer über Nachversteuerungs-Zähler an AB-Kraftstoff o.ä. nachgedacht?

Geschrieben von HMdIs Im Einsatzfall werden die Geräte in der Regel fest mit Verbrauchern verbunden und über einen längeren Zeitraum (teilweise mehrere Tage) genutzt.

Auch die Regelungen des Energiesteuergesetz (EnergieStG) sehen diesen Sonderfall vor. Ein Stromaggregat gilt dann als eine begünstigte Anlage nach § 3 EnergieStG, wenn deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG) und es sich um eine ortsfeste Anlage handelt. Die Voraussetzungen für eine Ortsfestigkeit liegen immer dann vor, wenn die Anlage während des Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleibt und nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dient (§ 3 Abs. 2 EnergieStG).


Gruß Michael

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