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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht | 43 Beiträge | ||
Autor | Nils8 S.8, Dautphetal / Hessen | 804769 | ||
Datum | 26.02.2015 10:14 MSG-Nr: [ 804769 ] | 25464 x gelesen | ||
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Ein interessanter Ansatz, der von der Polizeidirektion Lahn-Dill laut diesem Zeitungsbericht vertreten wird: http://www.mittelhessen.de/lokales/region-dillenburg_artikel,-Hickhack-um-Heeges-Blaulicht-_arid,436571.html Zitat aus dem Zeitungsartikel: Was ist überhaupt die Aufgabe eines Kreisbrandinspektors bei Unfällen? Verantwortlich für das Bergen von Unfallopfern sind die Feuerwehren. Die Feuerwehren sind ehrenamtliche Organisationen der Städte und Gemeinden, sie unterstehen den Bürgermeistern, nicht dem Kreis und nicht dem Kreisbrandinspektor. "Er kann zu den Unfällen fahren - aber nicht mit Sonderrechten" Sie sind ein Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung von Städten und Gemeinden, es gibt keine Kreis-Feuerwehr über ihnen. Passiert beispielsweise ein Unfall innerhalb der Gemeinde Ehringshausen, so sind allein die Feuerwehren der Gemeinde für das Bergen zuständig, sie leiten den Einsatz selbstständig. Der Kreisbrandinspektor kann sich allenfalls über den Einsatz informieren und kontrollieren, dass die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen. Hintergrund, warum zu Beginn des Artikels steht, dass es neue Vorwürfe gegen den KBI gibt: http://www.mittelhessen.de/lokales/region-dillenburg_artikel,-Heege-gilt-jetzt-als-Beschuldigter-_arid,426149.html | ||||
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