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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema§ 12 Abs. 2 - Es dürfen sich keine Nachteile ergeben.11 Beiträge
AutorAlex8and8er 8K., Duisburg / NRW804774
Datum26.02.2015 12:14      MSG-Nr: [ 804774 ]6520 x gelesen

Hallo zusammen,

ich bin derzeitig (freundschaftlich) mit meinem Arbeitgeber am Diskutieren, ob ich jederzeit zu einem Einsatz fahren darf.

Es ist so, dass unser Betrieb mit den Kunden eine Service-Zeit bis 20:00 Uhr vereinbart hat. Unser Arbeitsgeber bietet uns nun an, von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr von zu Hause aus zu arbeiten, wenn wir den Spätdienst übernehmen.
Nun gibt es zwei Meinungen:

Arbeitgeber:
Während des Spätdienstes darf ich keine Einsätze fahren. Der Spätdienst wird nur von einer Person übernommen und die Service-Zeit könnte somit nicht mehr gewährleistet werden. Der Spätdienst kann auch von jedem anderen Mitarbeiter übernommen werden

Arbeitnehmer (ich):
Da der Spätdienst ein beliebter Dienst ist, würden sich daraus Nachteile für mich ergeben, wenn ich gänzlich auf den Spätdienst verzichten würde, um jederzeit zu einem Einsatz fahren zu können/dürfen.

Eigentlich stimme ich meinem Chef zu, würde nur gerne wissen, ob ich prinzipiell darauf bestehen könnte ;)
Unter dem §12 ist leider nur die Lohnfortzahlung beschrieben.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Alexander

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