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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Kreisbrandinspektor
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht43 Beiträge
AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen804791
Datum26.02.2015 15:42      MSG-Nr: [ 804791 ]14208 x gelesen
Infos:
  • 02.03.15 Standpunkt eines Redakteurs der Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 28.02.2015
  • 02.03.15 Zeitungsartikel der Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 28.02.2015
  • 02.03.15 Pressemitteilung des Lahn-Dill-Kreises
  • 26.02.15 Hinweis bezgl. Ausstattung BSAD-Fahrzeuge mit SoSi des HMdI
  • 26.02.15 Zeitungsartikel der Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 25.02.2015

  • Geschrieben von Stephan S.Dann sollte sich die Zeitung mal den §41 des HBKG richtig durchlesen.
    Da steht was anderes...


    Da steht: Der Brandschutzaufsichtsdienst kann jederzeit selbst die technische Einsatzleitung übernehmen.

    Des Weiteren gibt es: "Erlass über die Benachrichtigung des Brandschutzaufsichtsdienstes des Landes Hessen bei Einsätzen, Schadensereignissen und Gefahrenlagen vom 31.1.2012 (StAnz. 10/2012 S. 292)"

    Da steht drin: Die Benachrichtigung der Brandschutzdienststellen der Landkreise und der kreisfreien Städte
    regeln diese Behörden in eigener Zuständigkeit.


    Und die Frage ist, zumindest interpretiere ich den Zeitungsartikel so, zu welchen Stichworten alarmiert er sich, und wenn er alarmiert wurde und sich entscheidet vor Ort zu fahren, benötigt der KBI dazu Sonder- und Wegerecht.

    Gruß Michael

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