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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht | 43 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 804806 | ||
Datum | 27.02.2015 07:02 MSG-Nr: [ 804806 ] | 13118 x gelesen | ||
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Geschrieben von Mario G. Liegt aber vielleicht auch wirklich daran das in Brandenburg in der Fläche Führungslehrgänge bis hin zum Verbandsführer verbreiteter sind als in anderen Ländern und deren Landkreisen? Komischerweise hast du das in anderen Bundesländern auch. Und dennoch haben die einen Brandschutzaufsichtsdienst. Geschrieben von Mario G. Liegt es wirklich nur an nicht vorhandenen Führungslehrgängen oberhalb Grruppenführerausbildung der untergeordneten Feuerwehren? Die von dir beschriebenen Funktionen hast du so nur in Bayern. Von daher trifft es auf das Bundesland, um das es hier geht nicht zu. Da hast du einge KBM - bei uns sind die für jeweils einen Abschnitt des Landkreises verantwortlich, die sind ehrenamtlich, und einen hauptamtlichen KBI. Von daher ist das erstmal nicht unbedingt anders als im Lande Brandenburg, das einen KBM + stellv. ja auch vorschreibt, hat aber den Vorteil, dass da eigentlich auch jemand kurzfristig vor Ort ist und nicht durch den halben (oder ganzen) Landkreis juckeln muss.... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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