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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht | 43 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8S., Pasewalk / M-V | 804821 | ||
Datum | 27.02.2015 12:34 MSG-Nr: [ 804821 ] | 12305 x gelesen | ||
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Moin Forum! Geschrieben von ---Christian F.--- Von daher ist das erstmal nicht unbedingt anders als im Lande Brandenburg, das einen KBM + stellv. ja auch vorschreibt, hat aber den Vorteil, dass da eigentlich auch jemand kurzfristig vor Ort ist und nicht durch den halben (oder ganzen) Landkreis juckeln muss.... Dafür gibt's dann aber auch noch, zumindest bei uns in MV die Amtswehrführer die zeitnah verfügbar sind. MkG Daniel Alles wie immer meine persönliche Meinung | ||||
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