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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Nicht-FM trägt Einsatzkleidung | 12 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 804826 | ||
Datum | 27.02.2015 13:59 MSG-Nr: [ 804826 ] | 6399 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton K. Naja, Zum Beispiel da: "§ 132a StGB Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen (1) Wer unbefugt 1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, (...) 4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind." Ob das auf den angesprochenen Vorfall zutrifft, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, jedoch kann sowas durchaus zu Problemen führen... | ||||
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