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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht | 43 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 804831 | ||
Datum | 27.02.2015 15:26 MSG-Nr: [ 804831 ] | 11943 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich W. Es wird lediglich festgestellt, dass sich Gründe für eine SoSi-Fahrt aufgrund der "hoheitlichen Aufgabe" des BSAD ergeben können.Es werden auch die Aufgaben genannt, die der BSAD hat, und die Aussage der PI, wonach es keine "Kreis-Feuerwehr" über den Kommunen gibt und die KBI sich lediglich vor Ort informieren dürfen, ist folglich falsch. Diese falsche Ansicht wird dann jedoch zur Grundlage der Überlegung genommen, ob die SoSi-Fahrten gerechtfertigt sind. Deshalb könnte sich die Auslegung der PI schon alleine durch die Berichtigung der Kenntnis über die gesetzl. Aufgaben des KBI/BSAD ändern. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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