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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht | 43 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 804835 | ||
Datum | 27.02.2015 16:07 MSG-Nr: [ 804835 ] | 12124 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. Es werden auch die Aufgaben genannt, die der BSAD hat, und die Aussage der PI, wonach es keine "Kreis-Feuerwehr" über den Kommunen gibt und die KBI sich lediglich vor Ort informieren dürfen, ist folglich falsch. Diese Aussagen sind absolut korrekt! Es gibt keine Kreisfeuerwehr! Der Kreisbrandinspektor hat die Rechts- und Fachaufsicht! Nicht mehr und nicht weniger. Feuerwehr ist kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit. Es gibt Dinge wie den Bedarfs- und Entwicklungsplan, sowie die Alarm- und Ausrückeordnung, die der Zustimmung des Kreisbrandinspektors bedürfen. Hat er diesen zugestimmt und sind die gewählten Führungskräfte der kommunalen Feuerwehr mit den erforderlichen Lehrgängen ausgebildet, dann darf man davon ausgehen, dass die kommunale Feuerwehr auch größere Schadenslagen abwickeln kann. Der Hinweis auf §41 HBKG ist aus meiner Sicht keine legitimation für die Anfahrt mit Sonder- und Wegerecht. Er hat die Kompetenz zu übernehmen, dass wird er aber nur tun, wenn er in seiner Aufgabe als Rechts- und Fachaufsicht an der Einsatzstelle erkennt, dass etwas daneben läuft. Das ist Brandschutzaufsicht! Gruß Michael | ||||
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