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Polizeiinspektion
Kreisbrandinspektor
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht43 Beiträge
AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen804835
Datum27.02.2015 16:07      MSG-Nr: [ 804835 ]12124 x gelesen
Infos:
  • 02.03.15 Standpunkt eines Redakteurs der Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 28.02.2015
  • 02.03.15 Zeitungsartikel der Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 28.02.2015
  • 02.03.15 Pressemitteilung des Lahn-Dill-Kreises
  • 26.02.15 Hinweis bezgl. Ausstattung BSAD-Fahrzeuge mit SoSi des HMdI
  • 26.02.15 Zeitungsartikel der Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 25.02.2015

  • Geschrieben von Sebastian K.Es werden auch die Aufgaben genannt, die der BSAD hat, und die Aussage der PI, wonach es keine "Kreis-Feuerwehr" über den Kommunen gibt und die KBI sich lediglich vor Ort informieren dürfen, ist folglich falsch.

    Diese Aussagen sind absolut korrekt! Es gibt keine Kreisfeuerwehr!

    Der Kreisbrandinspektor hat die Rechts- und Fachaufsicht! Nicht mehr und nicht weniger.

    Feuerwehr ist kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit. Es gibt Dinge wie den Bedarfs- und Entwicklungsplan, sowie die
    Alarm- und Ausrückeordnung, die der Zustimmung des Kreisbrandinspektors bedürfen.

    Hat er diesen zugestimmt und sind die gewählten Führungskräfte der kommunalen Feuerwehr mit den erforderlichen Lehrgängen
    ausgebildet, dann darf man davon ausgehen, dass die kommunale Feuerwehr auch größere Schadenslagen abwickeln kann.

    Der Hinweis auf §41 HBKG ist aus meiner Sicht keine legitimation für die Anfahrt mit Sonder- und Wegerecht.

    Er hat die Kompetenz zu übernehmen, dass wird er aber nur tun, wenn er in seiner Aufgabe als Rechts- und Fachaufsicht
    an der Einsatzstelle erkennt, dass etwas daneben läuft.

    Das ist Brandschutzaufsicht!

    Gruß Michael

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