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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht43 Beiträge
AutorMich8ael8 S.8, Gießen / Hessen804842
Datum27.02.2015 17:28      MSG-Nr: [ 804842 ]11681 x gelesen
Infos:
  • 02.03.15 Standpunkt eines Redakteurs der Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 28.02.2015
  • 02.03.15 Zeitungsartikel der Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 28.02.2015
  • 02.03.15 Pressemitteilung des Lahn-Dill-Kreises
  • 26.02.15 Hinweis bezgl. Ausstattung BSAD-Fahrzeuge mit SoSi des HMdI
  • 26.02.15 Zeitungsartikel der Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 25.02.2015

  • Er hat ja die Möglichkeit, bei Bedarf, zeitnah die ESt zu erreichen.
    Hier wird nicht das Vorhandensein oder die Nutzung der Sondersignalanlage in Frage gestellt.

    Die Frage ist: Ab welcher Einsatzstufe/Alarmstichwort ist es notwendig, dass die Brandschutzaufsicht an der ESt anwesend ist.

    Im ganz normalen Tagesgeschäft besteht da meistens keine Notwendigkeit zu. Die entsprechenden Kompetenzen, zur Abwicklung der Einsätze, sollten auch in den Kommunen vorhanden sein, ansonsten hat man ein generelles Problem.

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