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Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht43 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen804844
Datum27.02.2015 17:34      MSG-Nr: [ 804844 ]12028 x gelesen
Infos:
  • 02.03.15 Standpunkt eines Redakteurs der Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 28.02.2015
  • 02.03.15 Zeitungsartikel der Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 28.02.2015
  • 02.03.15 Pressemitteilung des Lahn-Dill-Kreises
  • 26.02.15 Hinweis bezgl. Ausstattung BSAD-Fahrzeuge mit SoSi des HMdI
  • 26.02.15 Zeitungsartikel der Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 25.02.2015

  • Geschrieben von Mario G.Da gefällt mir unser System hier in Brandenburg schon besser das der GBM/ABM/SBM Führungsausbildung hat und seinen Einsatz in Seinem Bereich in aller Regel alleine leitet. Und hier reden wir wiederum nicht von Tätigkeiten eines F3- oder F4-Absolventen.

    Bayern ist nicht Deutschland.... ;-)

    Ernsthaft: Bevor man die große Keule auspackt vielleicht erstmal schauen, um welches Bundesland es geht.
    Und Hessen ist nicht Bayern.

    Und das ist anders organisiert.

    Geschrieben von Mario G.Aber die kommen nur bei Weltalarm.

    Es ist die Frage, was ist Weltalarm. Bei einer Lage, bei der mehrere Kommunen betroffen sind ist es schon mal seine Aufgabe.
    Ansonsten sehe ich das durchaus auch mal bei größeren Einsatzlagen, die die Feuerwehren aus mehreren Kommunen betrifft, oder bei vielen Verletzten etc. angebracht, dass da mal jemand vorbei schaut.
    Ansonsten stellen wir auch LNA und OLRD in Frage.... Zieht schon irgendwie in die gleiche Richtung oder!?

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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