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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht | 43 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 804845 | ||
Datum | 27.02.2015 17:36 MSG-Nr: [ 804845 ] | 11631 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, Geschrieben von Christian F. Wenn man wollte könnte man da ein durchaus nicht wirklich kleines Faß aufmachen.... Das stimmt, da sollte man schon drüber nachdenken. Ist es wirklich durch die STVO (§38) gedeckt, wenn im Extremfall beispielsweise ein KBM, zwei Stellvertreter und ein Unterkreisführer mit SoSi zu einem Einsatz fahren und dann vor Ort ggf. nur "mal schauen 2.0" machen? Das ganze dann ggf. ne gewisse Zeit nach initialer Alarmierung der FW und quer durch einen Landkreis? Wenn ich oder einer meiner Angehörigen mit so einem Fahrzeug einen Unfall hätte, würde ich das ganz genau prüfen lassen. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
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