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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht | 43 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 804846 | ||
Datum | 27.02.2015 17:50 MSG-Nr: [ 804846 ] | 11633 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorsten H. Wenn ich oder einer meiner Angehörigen mit so einem Fahrzeug einen Unfall hätte, würde ich das ganz genau prüfen lassen. Wie gesagt, gilt genauso für MTW oder die zweite / dritte Fahrt des WLF... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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