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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht | 43 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 804848 | ||
Datum | 27.02.2015 18:32 MSG-Nr: [ 804848 ] | 11802 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael S. Die Frage ist: Ab welcher Einsatzstufe/Alarmstichwort ist es notwendig, dass die Brandschutzaufsicht an der ESt anwesend ist. Das lese ich dann mal grob aus dem HBKG so: § 2 Aufgabenträger (1) Aufgabenträger sind 2. die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe Somit hat der KBI als Brandschutzaufsichtsdienst des Landkreises grundsätzlich die Aufgabe, insbesondere bei Schadenslagen mit Beteiligung überörtlicher Einheiten sich an der TEL zu beteiligen (Beratung, Steuerung, Leitung). Wenn das in manchen Landkreises bedeutet, dass bei VU Person eingeklemmt, 3 Feuerwehren zusammenarbeiten müssen, besteht auch die Grundlage für eine Information/Beteiligung des BASD. Ich kann nur für meinen LK sprechen und hier kommt der BSAD zu 99% auch wirklich nur, wenn sich so eine Konstellation abzeichnet. Und es gibt auch Lagen, in denen ich den BSAD ggfs. sogar dringend brauche, weil der Koordinierungsbedarf so groß ist, das die örtliche FW die Lage nicht allein in den Griff bekommt. Ich bin auch der Meinung, dass im hier genannten Fall aus LDK viel mehr dahintersteckt als wir alle wissen. Und ganz ehrlich fällt mir zu dem ganzen Thema nur eins ein: "Was geht's mich an, wann der BSAD wohin mit SoSi fährt!" Da gibt es ausreichend Aufsichtsbehörden, welche darüber entscheiden. Gruß Oliver! << Melden macht frei und belastet andere! >> | ||||
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