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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Kreisbrandinspektor
Technische Einsatzleitung
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Sondersignal
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht43 Beiträge
AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen804848
Datum27.02.2015 18:32      MSG-Nr: [ 804848 ]11802 x gelesen
Infos:
  • 02.03.15 Standpunkt eines Redakteurs der Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 28.02.2015
  • 02.03.15 Zeitungsartikel der Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 28.02.2015
  • 02.03.15 Pressemitteilung des Lahn-Dill-Kreises
  • 26.02.15 Hinweis bezgl. Ausstattung BSAD-Fahrzeuge mit SoSi des HMdI
  • 26.02.15 Zeitungsartikel der Zeitungsgruppe Lahn-Dill vom 25.02.2015

  • Geschrieben von Michael S.Die Frage ist: Ab welcher Einsatzstufe/Alarmstichwort ist es notwendig, dass die Brandschutzaufsicht an der ESt anwesend ist.

    Das lese ich dann mal grob aus dem HBKG so:

    § 2 Aufgabenträger

    (1) Aufgabenträger sind

    2. die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe

    Somit hat der KBI als Brandschutzaufsichtsdienst des Landkreises grundsätzlich die Aufgabe, insbesondere bei Schadenslagen mit Beteiligung überörtlicher Einheiten sich an der TEL zu beteiligen (Beratung, Steuerung, Leitung). Wenn das in manchen Landkreises bedeutet, dass bei VU Person eingeklemmt, 3 Feuerwehren zusammenarbeiten müssen, besteht auch die Grundlage für eine Information/Beteiligung des BASD.

    Ich kann nur für meinen LK sprechen und hier kommt der BSAD zu 99% auch wirklich nur, wenn sich so eine Konstellation abzeichnet. Und es gibt auch Lagen, in denen ich den BSAD ggfs. sogar dringend brauche, weil der Koordinierungsbedarf so groß ist, das die örtliche FW die Lage nicht allein in den Griff bekommt.

    Ich bin auch der Meinung, dass im hier genannten Fall aus LDK viel mehr dahintersteckt als wir alle wissen.

    Und ganz ehrlich fällt mir zu dem ganzen Thema nur eins ein: "Was geht's mich an, wann der BSAD wohin mit SoSi fährt!"
    Da gibt es ausreichend Aufsichtsbehörden, welche darüber entscheiden.

    Gruß Oliver!

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