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Rettungstransportwagen
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Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaKörperbehinderte im BF-Dienst - ist das möglich ??? - Wie ? - Wo? ...10 Beiträge
AutorAndr8eas8 L.8, Braunschweig / Niedersachsen804892
Datum28.02.2015 17:41      MSG-Nr: [ 804892 ]4874 x gelesen

Hallo Marcel

Im Laufe der Diskussion wurden ein paar Themen vermischt. Ich versuche es mal aufzudröseln.

Berufsfeuerwehrfrau/-mann
Mit einer Behinderung ist es nahezu ausgeschlossen, die feuerwehrtechnische Beamtenlaufbahn einzuschlagen. Die G26.3 ist dabei nur ein Aspekt. Bevor man für die Beamtenlaufbahn zugelassen wird, erfolgt eine amtsärztliche Untersuchung. Im Zuge dieser Untersuchung wird eine Prognose aufgestellt, ob der Bewerber die gewünschte Beamtenlaufbahn ein Berufsleben lang durchstehst. Erkrankungen, die von vornherein erwarten lassen, dass der Bewerber vor seiner Pensionierung untauglich sein wird, sind ein Ausschlusskriterium. Der Beamtenstatus garantiert eine berufslebenslange Beschäftigung. Natürlich ist dann der Arbeitgeber gut beraten, nur solche einzustellen, die eine gute Prognose für eine lebenslange Beschäftigung mitbringen.

Andere Tätigkeiten bei einer Feuerwehr
Die Feuerwehr ist keine eigenständig agierende Behörde. Eine kommunale Feuerwehr ist immer ein Teil der Stadtverwaltung. Damit gibt es bei einer Feuerwehr gerade im Bereich der Verwaltung zivile Angestellte und Verwaltungsbeamte (Abrechnung, Personalamt usw.). An diese werden ganz andere gesundheitliche Anforderungen als an Feuerwehrbeamte gestellt. Hier gibt es durchaus eine Möglichkeit. Wobei die Sache einen Harken hat. Wenn man die Ausbildung im Bereich der allgemeinen Verwaltung absolviert, dann gibt es keine spezielle Ausbildung für Verwaltungsbeamte bei der Feuerwehr. Vielmehr landet man im großen Pool der Verwaltung und kann sich dann unter Umständen auf eine Stelle in der Verwaltung der Feuerwehr bewerben.

Erkrankung/Behinderung nach der Verbeamtung
Einige Berufsfeuerwehren halten bestimmte Arbeitsplätze für Beamte vor, die durch eine Erkrankung langfristig oder dauerhaft dienstunfähig werden. Diese Stellen sind oft nur in einem geringen Umfang vorhanden.

Unterschied FF und BF
Alle Feuer sind gleich. Oftmals wird dieses Satz gebracht, wenn FF und BF verglichen werden. Diese Annahme verleitet aber zu der These, dass beides vergleichbar sei. Aber das stimmt nicht.
Die FF löst die an sie gestellte Aufgabe durch die Anzahl der Kameraden, während die BF die Aufgabe durch die Qualität des einzelnen löst. Diese Behauptung muss der eine oder andere sicherlich erst einmal sacken lassen.
Zumal es Bereiche gibt, die von einer FF nicht besetzt werden. Neben dem Rettungsdienst und den damit weiter einher gehenden Aufgaben, gehört dazu auch die Wahrnehmung von bestimmten kommunalen Aufgaben außerhalb der normalen Bürozeiten.

Bei einer BF wird von dem einzelnen Beamten erwartet, dass er bis zur Pensionierung (60 Jahre) G26.3 tauglich und somit voll einsatzdiensttauglich ist. Es gibt nur wenige Schonposten bei einer BF. Dazu zählen aber definitiv nicht die Funktionen auf dem Löschzug. Schließlich rückt eine BF nicht nur zur Brandbekämpfung und TH-Lagen aus. Die auf dem Löschzug eingesetzten 16 Kollegen müssen die gesamte Bandbreite der Aufgaben bis hin zu ABC-Lagen und MANV abdecken können. Zu dem hat die mangelnde Einsatztauglichkeit massive Folgen für einen Feuerwehrbeamten. So können die Feuerwehrzulage, die Freie Heilfürsorge (sofern vorhanden) und mit dem Wegfall von Alarmdiensten auch die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten entfallen. Eventuell erlischt auch mit der fehlenden Feuerwehrdiensttauglichkeit das Anrecht auf die Pensionierung mit 60.

Bei einer FF sieht dies ein wenig anders aus. Die Funktionen werden aus der Masse der bei einem Alarm anwesenden Kameraden besetzt. Im Allgemeinen liegt das Alter der meisten AGT-tauglichen Kameraden bei unter 45 Jahren. Je älter die Kameraden werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie nicht mehr AGT-tauglich sind. Selbstverständlich gibt es auch Kameraden die bis zum 60. Lebensjahr voll tauglich sind. Die nicht-tauglichen Kameraden besetzten dann Posten, wo eine G26.3-Tauglichkeit nicht erforderlich ist. Für spezielle Aufgaben gibt es besondere Einheiten, die sich aus Kameraden mehrerer Feuerwehren zusammensetzen, z.B. ABC-Zug. Der Bereich des Rettungsdienstes vom RTW bis zum MANV wird durch die FF gar nicht mit RD-qualifiziertem Personal besetzt.

Gruß
Andi

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Geändert von Andreas L. [28.02.15 17:48] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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 17.03.2010 14:38 Marc7el 7S., Saerbeck, Westladbergen
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 21.03.2010 10:39 Luis7 L.7, Bottrop
 28.02.2015 09:43 Marc7el 7S., Saerbeck, Westladbergen
 28.02.2015 12:01 ., Isernhagen
 28.02.2015 17:41 Andr7eas7 L.7, Braunschweig

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