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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Leipzig und seine Probleme | 27 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 804906 | ||
Datum | 28.02.2015 22:06 MSG-Nr: [ 804906 ] | 9510 x gelesen | ||
Hallo Andreas, Geschrieben von Andreas L. In §28(1) des Nds. Brandschutzgesetz steht es. Ich vermute du meinst den §26? Und sorry, da steht für mich nicht, dass diese Aufgabe von der öffentlichen Feuerwehr durchgeführt werden muss. Geschrieben von Andreas L. Wenn die Feuerwehr nicht kommt, dann kann die Veranstaltung nicht stattfinden. Es gibt nicht wenige Sicherheitsunternehmen, die diese Dienstleistung anbieten. Gruß | ||||
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