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Niedersächsisches Brandschutzgesetz
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaLeipzig und seine Probleme27 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW804951
Datum01.03.2015 23:45      MSG-Nr: [ 804951 ]9128 x gelesen

Geschrieben von Andreas L. Manchmal, mein Bester, lohnt es sich den ganze Thread durchzulesen und nicht spontan einzusteigen, um seine Meinung abzublasen.

Ich habe nur seine Frage beantwortet.



Ich habe den ganzen Thread gelesen.
Die Frage die du beantwortet hast bezog sich auf eine Artikel über die Fw Leipzig und die dortige Gestellung einer BSW durch die BF. Deine Antwort, Bezug nehmend auf das Brandschutzgesetz von Niedersachsen, war am Thema vorbei weil die beiden Ländergesetze eine unterschiedliche Aussage zum Durchführenden einer BSW treffen. Mal abgesehen davon das die BSW im §26 NBrandSchG steht.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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