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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 805016 | ||
Datum | 03.03.2015 13:50 MSG-Nr: [ 805016 ] | 22239 x gelesen | ||
Geschrieben von Marco B. Diese besagt laut Aussage der Verfasser auch, dass ein Fm, dessen FME nach AAO nicht ausgelöst worden ist, nicht ein Einsatz teilnehmen darf - auch dann nicht, wenn er mit anderen Feuerwehrkollegen unterwegs ist, deren FME nach AAO ausgelöst haben. Weiteres Beispiel - ein Fm fährt am Gerätehaus vorbei und sieht seine Kameraden schnellen Schrittes in das Feuerwehrfarhrzeug einsteigen - Teilnahem am Einsatz ist auch hier untersagt. Eventuell resultiert der Hintergrund dieser Dienstanweisung nicht aus dem zufälligen Vorbeikommen am Feuerwehrhaus. Sondern das regelmäßig Personen, die eigentlich nicht in der entsprechenden Alarmgruppe sind, auf wundersame Weise am Feuerwehrhaus erschienen. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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