News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 805035 | ||
Datum | 03.03.2015 14:22 MSG-Nr: [ 805035 ] | 22103 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Marco B. 1.) 01, 02, sind mit 03 unterwegs. Alle sind in der selben Feuerwehr. 03 wird über seinen FME alarmiert - Eingeklemmte Person. Dadurch erhalten 01 und 02 Kenntnis. Anderes Beispiel 01 und 02 telefonieren. 01 wird über FME alamiert. 02 erhält dadurch also auch Kenntnis. Dann sind diese nicht alamiert. Geschrieben von Marco B. 2.) Fremdfahrer - In der Feuerwehr werden Personen so genannt, die entsprechende nach der AAO nicht offiziell alarmiert worden sind, allerdings den Einsatz anderweitg wie durch ein oben genanntes Beispiel mitbekommen haben. Naja, bei uns heissen diese immer noch Kameraden. Aber jedem das seine. Wir hatten die Diskussion nach Einführung div. Gruppen bei uns auch. Mittlerweile sollte sich das eingespielt haben. Geschrieben von Marco B. 3.) Weil es die AAO so nicht vorzieht. In der Feuerwehr gibt es ein 3 Zug System, somit mit insgesamt 6 Alarmgruppen und man allen Anschein nach, Anfangs nicht so viel alamieren möchhte. Nicht allen Anschein nach... sondern das ist so gewollt. Und das halte ich auch für durchaus richtig, dass zum Müllbrand oder PKW - Brand ich nicht 40 Mann und mehr auf die Reise schicke..... Gruß | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|