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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 805105 | ||
Datum | 04.03.2015 10:30 MSG-Nr: [ 805105 ] | 19712 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Sebastian K. Wenn das mehrmals, auffallend, vorsätzlich geschieht, und die Wehr z.B. eine einsatzbezogene Aufwandsentschädigung bezahlt, die möglicherweise als Anreiz für diese zufällige Anwesenheit in Gerätehausnähe dient, bekommt derjenige sie für diesen Einsatz eben nicht. wie wäre es vor der Repression zunächst mal mit einem ruhigen, sachlichen Gespräch mit dem Betroffenen? ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !! | ||||
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