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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 805116 | ||
Datum | 04.03.2015 11:52 MSG-Nr: [ 805116 ] | 19572 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias O. Ich muss die nicht erst dann erlassen, wenn es bereits häufiges Fehlverhalten gab. Ich denke, dass ist hier der Punkt, an dem unserer Ausgangsannahmen abweichen. Schätze daran liegt es. Bei uns gibt es bisher keine Einzige. Bisher haben bei uns Gespräche gereicht. Sei es, dass mal jemand einen Dachaufsetzer verwendet musste oder ein anderer interne Dinge nach außen getragen hat. Für mich hat die Dienstanweisung deswegen einen anderen Wert. Eine SER habe ich schlicht als SER gesehen. ;-) Geschrieben von Matthias O. Das mit dem direkt Bezug tut mir jetzt leid, Kein Problem. Wer schon ein New Kids Zitat in der Signatur hat, kann so schlimm nicht sein, Jonge! Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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