Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Heckwarnsystem | 14 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 805128 |
Datum | 04.03.2015 20:08 MSG-Nr: [ 805128 ] | 5708 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Ich lese die derzeit gülitge Fassung der StVZO allerdings so, dass man gerichtete Kennleuchten für gelbes bzw. blaues Blinklicht am Heck nur wahlweise, aber nicht gemeinsam verbauen darf. (natürlich stört das in der Praxis niemanden)
Ist das Merkblatt über die Ausrüstung von Kfz. mit Kennleuchten denn inzwischen auf die aktuelle Rechtslage angepasst worden und konkretisiert das ggf.? Mir liegt nur die Version von 2001 vor...
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