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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt gegen Einbahnstraße: Feuerwehrmann droht Bußgeldverfahren - war: Notarzt soll ... # | 40 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen | 805206 | ||
Datum | 06.03.2015 15:38 MSG-Nr: [ 805206 ] | 11054 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. Wenn ich mich wegen nach so einer Einsatzfahrt schriftlich vor einer Versammlung entschuldigen müsste wäre mein Engagement als Maschinist und in der Feuerwehr so was von auf dem Prüfstand ... voll d'accord.. Als ich das das erste mal las, da dachte ich an eine Ente.. Das war bei uns tägliches Geschehen - und KEINER ist auf den Einfall verfallen, das in Frage zu stellen. Wenn so etwas durch geht, Schule macht, dann werden "Knöllchen-Horst" und seine Compagneros aber fröhliche Urständ feiern - und sich viele FW-Leute hinterfragen, ob sie für so eine Gesellschaft (im Sinne von Volk) noch tätig sein wollen. Bleibt nur zu hoffen, dass der Richter seinem Kollegen ein paar deutliche Worte mit auf den Weg gibt. Etwas merkwürdig auch die Procedere: wieso vor einer Versammlung?? Haben wir neuerdings Thing-Gerichte?? Wenn überhaupt eine Rechtfertigung, dann vor dem federführenden Ordnungsamt der Gemeinde - und wenn die noch einen Bürgermeister mit einem Popo inne Büx haben, dann vor dem! Rechthaberei und Profilneurosen bestimmen das, was man früher mit Sachverstand und einem Gespräch geklärt hatte. Jung Lüü. lot ji nich argern, davör ward dat Lewen veel to kurt Klaus ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl! | ||||
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