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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt gegen Einbahnstraße: Feuerwehrmann droht Bußgeldverfahren - war: Notarzt soll ... | 40 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 805209 | ||
Datum | 06.03.2015 15:49 MSG-Nr: [ 805209 ] | 10493 x gelesen | ||
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Ich kann da nicht rauslesen, dass diese Entschuldigung (was auch immer das sein soll) von dem Fahrer durch irgendwen gefordert wurde. Und auch nicht, dass "vor der Versammlung" räumlich zu sehen ist, dass die "Entschuldigung" also wie am Pranger vor versammelter Mannschaft verlesen oder geäußert wurde. Auch, ob der zitierte Ordnungsamtsleiter gleichzeitig derjenige Verwaltungsangestellte ist, der die "Anzeige" ins Rollen brachte, ist für mich aus den vorliegenden Berichten nicht zwangsläufig zu erkennen. Das einzige was ich erkenne, ist, dass die Kommunikation zwischen Verwaltung und Feuerwehr dort noch verdammt viel Verbesserungspotential hat. Die Äußerungen des KFV-Vorsitzenden, wonach wir im Einsatz die Straßenverkehrsordnung "missachten" würden, halte ich im Übrigen auch für sehr unglücklich formuliert. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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