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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt gegen Einbahnstraße: Feuerwehrmann droht Bußgeldverfahren - war: Notarzt soll ... | 40 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 805218 | ||
Datum | 06.03.2015 16:51 MSG-Nr: [ 805218 ] | 10360 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Michael T. Wobei die Anzeige ja scheinbar von einem Verwaltungsmitarbeiter bei der Polizei erfolgt ist.Diese ist für Verstöße gegen Einbahnstraßenregelungen auch alleine zuständig, kommunale Ordnungsämter können bei Einbahnstraßen nur gegenüber Radfahrern tätig werden (warum auch immer). Genau deshalb verstehe ich nach dem Bericht noch nicht so ganz, was da jetzt genau wer gegenüber wem gemacht hat. Ist der anzeigende Verwaltungsangestellte gleichzeitig der zitierte Ordnungsamtsleiter (oder ein anderer Angestellter der gleichen Kommune), hätte der Bürgermeister allen Grund dazu dort mal die Wände wackeln zu lassen. Er steht ja offenbar hinter der Wehr. Dann aber wiederum könnte ich mir vorstellen, dass in dem Bericht dieser Sachverhalt noch deutlicher thematisiert worden wäre, irgendwelche Aussagen dazu gefallen wären, entweder vom Bürgermeister oder aus den Reihen der Feuerwehr. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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