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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt gegen Einbahnstraße: Feuerwehrmann droht Bußgeldverfahren - war: Notarzt soll ... | 40 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 805221 | ||
Datum | 06.03.2015 17:38 MSG-Nr: [ 805221 ] | 10395 x gelesen | ||
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Irgendwie müssen die öffentlich verfügbaren Informationen noch unvollständig sein. Jedenfalls ergibt sich so kein schlüssiges Bild. Geschrieben von Christian B. Der Ma fuhr mit SoSi und Schrittgeschwindigkeit entgegen der Fahrtrichtung durch eine Einbahnstraße, das hat wohl einem Verwaltungsangestellten (Ordnungsamtsleiter!) nicht so ganz gepasst. Das scheint so nicht ganz richtig zu sein. Der Ordnungsamtsleiter hat wohl ein Problem mit der Rückfahrt nach Einsatzende: "In diesem Fall habe der normale Lkw wieder rückwärts aus der Einbahnstraße herausfahren müssen." Ohne zu wissen, an welcher Stelle der fraglichen Straße der Einastzort war, wird man sich da keine eigene Meinung zur Verhältnismäßigkeit machen können. Allerdings verwundert ich noch: Der Bürgermeister verkündet "Für die Verwaltung ist damit die Sache erledigt". Wie kommt der Ordnungsamtsleiter da noch auf die Idee, dem öffentlich zu widersprechen? Immerhin müsste doch nach §53(3) SächsGemO der Bürgermeister sein Chef sein?! und: offensichtlich liegt die Sache jetzt bei der Bußgeldstelle des Landkreises. Bleibt zu hoffen, dass die gelassen und objektiv handeln... | ||||
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