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RubrikJugendfeuerwehr zurück
Thema Kinderporno-Prozess: Edathys 5000 Euro gehen an Jugendfeuerwehr    # 101 Beiträge
AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz805416
Datum10.03.2015 22:18      MSG-Nr: [ 805416 ]31768 x gelesen
Infos:
  • 11.03.15 Lauffeuer-online kommentar
  • 10.03.15 Pressemitteilung: JF-NDS intensiviert Präventionsangebot
  • 10.03.15 Kinderfeuerwehr nimmt Edathys Geld
  • 10.03.15 ZEIT: Geständnis für 5.000 Euro
  • 10.03.15 Stellungnahme der Kreisjugendfeuerwehr Nienburg/Weser: Geldauflage Edathy-Prozess

  • Geschrieben von Sebastian K.Es ist doch schon in vollem Gange, schau dir nur die Kommentare auf Facebook an.

    Eigentlich war ich immer ein Befürworter von direkter Demokratie, wenn ich mir diese Kommentare jedoch durchlese, kann ich nur hoffen, dass die meisten Kommentatoren unreife Teenager sind, die den Unsinn aus der Bildzeitung nachplappern. Die Aggression gegen eigene Kameraden, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen, macht mir Angst. Welche Strafen einem Mann an den Hals gewünscht werden, dem man offenbar nichts hat nachweisen können, spricht Bände über unser zivilisiertes Land.

    Das Verfahren war offensichtlich in Ordnung, die Warnungen des Beschuldigten kam vermutlich aus seinem Kollegenkreis, was gesondert aufgeklärt gehört. Leider habe ich da wenig Hoffnung, dass dabei etwas Substanzielles heraus kommt.

    Jetzt wird der niedersächsische Jugendfeuerwehrverband zum Buhmann gemacht, weil die Geldauflage hier für positive Ziele verwendet werden soll. Merken diese Geiferer eigentlch noch irgend etwas? Hilft es einem Kind, wenn das Geld abgelehnt wird? Trifft es den Beschuldigten, wenn man sein Geld nicht will? Glaubt irgendjemand, dass der Kinderschutzbund bei Zuweisungen aus weniger prominenten Prozessen genau so entschieden hat? Wozu haben sie sich dann erst auf die Liste der Landesjustiz setzen lassen?

    Offensichtlich ist es völlig unmöglich, über Sexualstraftaten, die mit Kindern zu tun haben, sachlich zu diskutieren. Dennoch:

    Pädophilie ist nicht strafbar (und das ist auch gut so), sondern nur das Ausleben derselben, sei es durch Besitz von kinderpornographischen Bildern oder Filmen, oder, noch schlimmer, durch sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen.

    Es gibt Abstufungen von Kinderpornographie. Es ist nicht das Gleiche, ob nackte Kinder beim Baden ohne deren Wissen gefilmt werden, ober ob die Vergewaltigung von Kindern fotografiert oder gefilmt wird.

    In einem Strafgerichtsprozess ist es die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, dem Angeklagten seine Verfehlungen nachzuweisen. Kann sie das nicht, ist der Angeklagte frei zu sprechen, egal was der Mob brüllt.

    Auch Angeklagte haben Schutzrechte. Was die Staatsanwaltschaft mit dem Beschuldigten hier gemacht hat, ohne die Vorwürfe beweisen zu können, ist für mich Rufmord, auch wenn es wahrscheinlich erscheint, dass eine Straftat vorliegt. Die Anscheinswahrscheinlichkeit ist jedoch keine rechtsstaaltliche Verurteilung.

    Ob ein Beschuldigter sympatisch oder arrogant auftritt, darf kein Massstab für eine Verurteilung sein, auch für Unsympathen gilt die Unschuldsvermutung.

    Wer diese im deutschen Strafrecht selbstverständlichen Grundsätze in Frage stellt, stellt den Rechtstaat als Ganzes in Frage. Wie es ohne ein solches Strafrecht zugeht, kann man in der halben Welt besichtigen.

    Wenn sich jetzt jemand fragt, was das Ganze denn mit Feuerwehr zu tun hat, eigentlich nichts. Als ehemaliger Jugendwart kann ich nur an die in diesem Bereich aktiven Kameraden apellieren, immer genau hin zu schauen und unsere jüngsten Kameraden vor Übergriffen zu schützen.

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