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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Sonnenfinsternis 20.3.2015 und elektr. Versorgungssicherheit | 106 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 805765 | ||
Datum | 17.03.2015 08:28 MSG-Nr: [ 805765 ] | 31450 x gelesen | ||
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Geschrieben von Neumann T. man darf nicht vergessen, dass (fast) alle betroffenen Anlagen aus rein wirtschaftlichen Gründen gebaut und betrieben werden. Daher ist eine Abschaltung sehr problematisch. Alles Ansichtssache. Mein Kenntnisstand ist, dass bei einer Zwangsabschaltung einer Anlage zur Stabilisierung des Netzes das Entgeld für die Leistung, welche nicht eingespeist wurde, dennoch regulär weiter gezahlt wird. Somit würde dem Errichter/Betreiber der Anlage kein Schaden entstehen. Geschrieben von Neumann T. Es ist halt hier, wie in fast allen Bereichen so, dass viele Geld verdienen wollen, die Absicherung der Versorgung (und der schwarze Peter beim Stromausfall) aber ein paar wenigen aufgebürdet wird. Mein Kenntnisstand ist, dass die Netzbetreiber die Kosten der Netzstabilisierung auf die Kunden abwälzen dürfen. Somit kann ich das sinngemäße Element "Wir müssen uns der Konkurrenz stellen, aber die allgemeinen Lasten tragen." nicht nachvollziehen. Aber ich lasse mich gerne berichtigen. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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