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Thema | Keine gute Idee: DJ versprüht Feuerlöscher | 6 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 805798 | ||
Datum | 17.03.2015 23:35 MSG-Nr: [ 805798 ] | 2085 x gelesen | ||
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Geschrieben von Oliver B. Ich würde sagen. Nur, wenn er einen zur Ausrüstung der Örtlichkeit gehörenden Löscher genutzt hat und keinen Löscher extra für diesen Zweck mitgebracht hat (der also nicht an anderer Stelle fehlt). Selbst dann aber in Tateinheit mit der (fahrlässigen) Körperverletzung, die ohnehin mit einem höheren Strafmaß bedroht ist. | ||||
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