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RubrikEinsatz zurück
ThemaKeine gute Idee: DJ versprüht Feuerlöscher6 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW805798
Datum17.03.2015 23:35      MSG-Nr: [ 805798 ]2085 x gelesen
Infos:
  • 17.03.15 DJ spritzt mit Feuerlöscher ins Publikum - Massenpanik bei 450 Besuchern einer Singleparty

  • Geschrieben von Oliver B.Ich würde sagen.

    http://dejure.org/gesetze/StGB/145.html

    Abs. (2) Pkt. 2


    Nur, wenn er einen zur Ausrüstung der Örtlichkeit gehörenden Löscher genutzt hat und keinen Löscher extra für diesen Zweck mitgebracht hat (der also nicht an anderer Stelle fehlt).

    Selbst dann aber in Tateinheit mit der (fahrlässigen) Körperverletzung, die ohnehin mit einem höheren Strafmaß bedroht ist.

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