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RubrikEinsatz zurück
ThemaRiots in Frankfurt61 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW805917
Datum20.03.2015 07:44      MSG-Nr: [ 805917 ]16653 x gelesen
Infos:
  • 23.03.15 Polizei - Die Bürgerversteher
  • 19.03.15 Bilanz der Feuerwehr Frankfurt zu den Einsätzen rund um die Blockupy-Demonstration
  • 18.03.15 Interview mit Prof. Ries
  • 18.03.15 EZB-Liveticker auf n-tv
  • 18.03.15 brennede Polizeifahrzeuge
  • 18.03.15 EZB-Proteste von Blockupy in Frankfurt am Main: 'Unsere Feuerwehrleute werden angegriffen. Nochmals: Bitte behindert nicht unsere Arbeit.'

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Versammlungsgesetz
    § 17a

    (1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.

    (2) Es ist auch verboten,
    1. an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen,
    2. bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn es sich um Veranstaltungen im Sinne des § 17 handelt. Die zuständige Behörde kann weitere Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.

    (4) Die zuständige Behörde kann zur Durchsetzung der Verbote der Absätze 1 und 2 Anordnungen treffen. Sie kann insbesondere Personen, die diesen Verboten zuwiderhandeln, von der Veranstaltung ausschließen.

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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