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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Unterschiede Fahrgestelle für GW-l2 | 61 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 805985 | ||
Datum | 21.03.2015 17:40 MSG-Nr: [ 805985 ] | 20326 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich C. Einerseits verständlich, wenn man sich die normative Entwicklung bei den RW so ansieht (Streichung RW 1, HLF kein Ersatz für einen notwendigen RW), andererseits das letzte, was man von einem Logistikauto will... Anscheinend will man es ja doch... Sonst würde das dafür ja keine Förderungen geben. Fragen wir im Bereich des RW mal anders herum. Wie viele RW 1 gab bzw. gibt es nur, weil es Fahrzeuge aus LZ-R waren? Wie viele davon sind entsprechend modern ausgestattet, wie viele auf dem Altstand? Was vom Altstand kann man in der Form nicht mit einem HLF oder GW-L1 TH abdecken? Wo kommt das Fahrzeug nicht hin, wo das oder das hinkommen sollte!? Nicht immer und überall stehen da RW auf den Unimog, VW/MAN, Iveco Fahrgestellen aus KatS-Beständen.... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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