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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beurlaubung vom Einsatzdienst in der freiwilligen Feuerwehr | 10 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 806047 | ||
Datum | 23.03.2015 12:40 MSG-Nr: [ 806047 ] | 6463 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Christian B. Ist ja erst mal ein Verwaltungsakt der ja schriftlich begründet wurdeDie beschriebene Beurlaubung *vom Einsatzdienst* ist gerade keine Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit. Er kann ja weiterhin zu Übungen, Lehrgängen, geselligen Abenden kommen, er hat halt "nur" Ausrückeverbot. Und so eine Weisung innerhalb des Dienstverhältnisses muss nicht zwingend Verwaltungsakt sein. Im Beamtenrecht gibts da die schönsten Theorien und Ansichten, wann eine Weisung VA ist und wann nicht. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | ||||
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