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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | RTW als Absicherung der Einsatzkräfte im Atemschutzeinsatz | 115 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 806913 | ||
Datum | 10.04.2015 07:42 MSG-Nr: [ 806913 ] | 45291 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael S. "Menschenrettung" Korrekte, vollständige Bezeichung dieser üblichen Kurzfassung: "Rettung [...] aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe" (Auszug FwG) Das wird zwar oft so gesehen und so argumentiert. Aber der Transport mit der DLK ist regelmäßig keine "technische Rettung aus einer lebensbedrohlichen Lage", weil trotz dem Transport ins KH oft genug gar keine lebensbedrohliche Situation vorliegt, sondern nur der Pat einfach nicht durchs Treppenhaus transportiert werden kann. Und dann greift das, was Manfred genannt hat: Kostentragungspflicht durch die Krankenkasse. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 1. Senat Das Urteil würde ja dann im Hinblick auf meine Ausgangsfrage lauten, dass die Krankenkasse als Kostenträger nicht als Behörde angesehen wird, gegenüber der die üblichen Regelungen der Amtshilfe angewandt werden können? Thomas | ||||
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