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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gratwanderung: Stellenangebote der Gemeinde mit Feuerwehrdienst verknüpfen | 16 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 806981 | ||
Datum | 12.04.2015 14:14 MSG-Nr: [ 806981 ] | 7009 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. fällt der Bauhofmitarbeiter der auch in der Freiwilligen Feuerwehr seines Arbeitsgebers ( = Gemeinde / Stadt ) ist unter die "hauptamtlichen Angehörigen der FF" ? der fällt da m.E. ebensowenige drunter, wie der Mitarbeiter der Stadt, der hauptamtlich Geräte der FF repariert und wartet... "hauptamtliche Angehörige" der "FF" ist darüber hinaus m.E. gar nicht möglich... aber da wirds dann sprachlich spitzfindig... ;-) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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