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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaGratwanderung: Stellenangebote der Gemeinde mit Feuerwehrdienst verknüpfen16 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP807016
Datum13.04.2015 20:09      MSG-Nr: [ 807016 ]4741 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M. ich denke das es zwischen den "reinen" Freiwilligen Feuerwehren" und den Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften einen Bedarf an Mitarbeitern der Gemeinde gibt die neben ihre eigentlichen Tätigkeit in der Kommune zumindest tagsüber bei Bedarf Einsatzdienst leisten.
Wenn man da eine Verbesserung will muss man halt die rechtlichen Rahmenbedinungen schaffen.

Welche Verbesserung erwartest du? Aktuell gibt es kommunale Beschäftigte,
  • die einfach so auch ehrenamtlich in der Feuerwehr sind;
  • bei deren Einstellung in der Stellenausschreibung die Feuerwehrzugehörigkeit
    • als wünschenswert beschrieben wurde;
    • als Einstellungsvoraussetzung deklariert wurde;
  • die in ihrer Stellenbeschreibung Feuerwehrtätigkeiten drin haben
    • die den Einsatzdienst umfassen
    • die auch Gerätewart o.ä. Funktionen umfassen
    • die nur einen geringen Anteil ausmachen
    • die einen hohen Anteil der Gesamtstelle ausmachen
  • die die Feuerwehrzugehörigkeit arbeitsvertraglich
    • direkt im Vertrag festgeschrieben haben
    • per Nebenabrede geregelt haben
    • gar nicht geregelt haben
  • die am Wohn- und Arbeitsort in der Feuerwehr sind
  • bei denen Wohn- und Arbeitsort bzw. -wehr zur gleichen Kommune (=der gleichen Gesamtwehr) gehören
  • die nur am Arbeitsort in der Wehr sind
  • die auch oder nur während der Arbeitszeit üben, oder nur außerhalb
  • die organisatorisch als eigene Einheit/Schleife geführt werden, oder in eine normale ehrenamtliche integriert sind.
Und darunter noch diverse denkbare Mischformen.
Dieses "Durcheinander" funktioniert augenscheinlich in den meisten Kommunen gut, natürlich gibt es immer mal wieder Probleme (wie in der rein ehrenamtlichen Fraktion und an jedem Arbeitsplatz unter Kollegen auch) mit verschiedener Motivation, Übungszeiten, persönlichen Differenzen... Aber insgesamt funktioniert es, große Probleme (bis hin zum Rechtsweg) treten nicht auf, weil man bei all diesen Konstrukten vorher und währenddessen immer auch miteinander spricht, statt nur übereinander.
Es gibt aber auch Kommunen, in denen aus realen, praktischen oder vorgeschobenen Gründen, oder weil man einfach nicht ordentlich miteinander spricht, keine dieser Formen funktioniert, ergo keine kommunalen Beschäftigten (wenn nicht eh schon "normal" in der FF) aktiv sind. Die realen und praktischen Gründe würde eine Rechtsgrundlage nicht ändern, die fehlende/falsche Kommunikation auch nicht, nur die vorgeschobenen Gründe würden in wenigen Fällen entkräftet.
Demgegenüber stehen die diversen funktionierenden Strukturen, die dann entweder alle in die Rechtsgrundlage gepackt werden, was unwahrscheinlich ist, weil das sehr umfangreich wird. Wegen der Vielzahl der Konstellationen, und auch weil es im ö.D. bekanntermaßen zweierlei Arten von Mitarbeitern gibt, die die Politik ab und zu ganz gerne unsinnig gegeneinander vergleicht und aufbringt, ergo müssten für die Beamten auch entsprechende Regelungen her. Und wenn man schon dran ist: Parallelen zu nebenberuflichen Werkfeuerwehren dürfte man auch genügend finden, also müssten die ganzen Regelungen auch für den Bereich umfassend erweitert werden...
Andere mögliche Folge: die funktionierenden Strukturen zerbrechen oder werden aufgegeben, weil sie heute nur im mutmaßlich rechtsfreien Raum sind (und dieser Zustand keinen der Beteiligten stört), dann aber plötzlich abschließende rechtliche Rahmenbedingungen in dem Bereich da sind, in die diese Strukturen auf einmal nicht mehr passen.
Wo ist dann die Verbesserung?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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