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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | KBM-Wahl: Kreistag folgt nicht Vorschlag der Kommandanten | 4 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 807418 | ||
Datum | 23.04.2015 23:16 MSG-Nr: [ 807418 ] | 3216 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg Mal hierzu eine Frage: die Stelle ist doch hauptamtlich, müsste also ausgeschrieben werden. Da haben doch auch Personalrat, Frauenbeauftragte und alle möglichen anderen mitzureden und zu entscheiden. Ich schätze mal, das es sich hier um eine Stelle im höheren feuerwehrtechnische Dienst handelt. Hat der vorgeschlagene Bewerber so eine Ausbildung? Die Feuerwehrkommandanten und die Werkfeuerwehrkommandanten sind vor der Bestellung anzuhören, aber haben sie in Personalrecht mitzureden? Beißt sich das Feuerwehrgesetz in diesem Fall mit anderen Gesetzen? Gruß Heinrich Heinrich | ||||
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