Die Wohnsitzregelung wird bei einigen BFs zwar gefordert, dennoch ist sie vor Gericht nur schwer durchzusetzen. Schließlich ist eine derartige Regelung ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte (Art 11 GG). Der Dienstherr muss vor Gericht im Einzelfall nachweisen, dass diese Maßnahme unumgänglich zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung ist. Solange aber kein extremer Personalmangel oder ähnliche Notwendigkeiten, die die Einsatfähigkeit der Feuerwehr massiv einschränken, über eine längeren Zeitraum vorhanden sind, wird dieser Nachweis dem Dienstherren schwerfallen. Schließlich wird es immer einen Teil der Beamten geben, die zeitnah vor Ort sind.
Den jeweiligen BErufsfeuerwehren ist im allgemeinen bekannt, dass die Wohnsitzregelung ein zahnloser Papiertiger ist und sie im Streitfall vor Gericht unterliegen werden. Dennoch bauen sie darauf, dass es abschreckt und die Beamten sich freiwillig fügen. Wo kein Kläger ist ...
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