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RubrikEinsatz zurück
ThemaBY: Brand in Hotel - vermutl. 6 Tote und 7 Verletzte14 Beiträge
AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern808298
Datum24.05.2015 14:05      MSG-Nr: [ 808298 ]6063 x gelesen
Infos:
  • 23.05.15 BR: Inferno in Schneizlreuth

  • Geschrieben von Markus A.
    Die hausinterne Alarmierungsanlage wird aber nur bei einem Neubau, bzw. einem genehmigungspflichtigem Umbau gefordert.
    Die Baugenehmigungspflicht greift aber auch, wenn es zu einer Nutzungsänderung (z.B. Wohnraum in Beherbergungszimmer, um beim Beispiel zu bleiben) kommt. Und dann wird auch die BStättV herangezogen, wenn mehr als 30 Gastbetten vorhanden sind...

    Vor 2007 galt meines Wissens die GastBauV, deren Regelungsinhalte ich allerdings nicht kenne. Ob es da auch schon einschlägige Forderungen (wie z.B. Hausalarmanlage o.ä.) gab entzieht sich meiner Kenntnis. Evtl. kann Klaus hier weiterhelfen?

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