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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaHessen: Schutzparagraph 11229 Beiträge
AutorNorb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg808476
Datum27.05.2015 19:48      MSG-Nr: [ 808476 ]7659 x gelesen
Infos:
  • 24.01.16 HMdIS: Zeichen der Solidarität - Schutzschleife
  • 27.05.15 Gesetzesantrag im Wortlaut

  • In Bezug auf den Personenkreis mag das konsistent sein, nicht aber in Bezug auf die zu schützende Tätigkeit. Soweit ich als interessierter juristischer Laie das sehe, soll §114 Abs. 3 StGB unmittelbar im Einsatz befindliche Kräfte vor Störern schützen. Das soll den Einsatzerfolg begünstigen und als Nebeneffekt die eingesetzten Kräfte besser absichern. Der beantragte neue Paragraph soll ja offenbar weitere Tätigkeiten absichern, sonst hätte man ja in § 113 StGB einfach die Strafandrohung heraufsetzen können. Im Falle von Polizeibeamten erfolgt so eine Ausweitung im Antrag ja auch. Satz 2 des ersten Absatzes ist doch identisch mit der entsprechenden Formulierung in §114 Abs. 3 StGB, der ja auch nach der gewünschten neuen Regelung beibehalten werden soll, soweit die Behinderung des Einsatzes betroffen ist. Wieso müssen dann Personen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr überhaupt in §112 aufgenommen werden?

    Wenn durch den beantragten §112 Vorfälle wie der Angriff auf die Feuerwache in Berlin härter bestraft werden sollen, dann soll der Gesetzgeber das Gesetz so fassen, dass der zu schützende Personenkreis über die unmittelbar im Einsatz befindlichen Kräfte hinausgeht. Das ist in dem vorliegenden Antrag aber nicht der Fall. Ein Hilfeleistender ist doch im eigentlichen Sinne des Wortes eine mit einer Hilfeleistung beschäftigte Person. Ein Angehöriger der genannten Organisationen der Dienst zur Hilfeleistung versieht ist aber in einer weiter gefassten Anzahl von Situationen tätig: BF oder RD wartet in der Wache auf den nächsten Einsatz, FF im Bereitstellungsraum, FF setzt bei einer angeordneten Übung ein Standrohr, führt den Schlauch über eine Straße, ein Verkehrsteilnehmer fühlt sich durch die Überfahrkeile behindert und prügelt los...

    Das sind alles schutzwürdige Tätigkeiten, die aber nichts mit unmittelbar "Hilfeleistenden" zu tun haben.

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