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Berufsfeuerwehr
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaDFeuG: Forderung zur Eingruppierung von NotSan85 Beiträge
AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW808961
Datum16.06.2015 07:10      MSG-Nr: [ 808961 ]20137 x gelesen

Geschrieben von Florian B.2) Was ist denn zukünftig mit den "Nur NFS" die ja "nur" gute 2 Jahre Ausbildung bei der BF machen und im Ganzen "nur" 4,5 Jahre insgesamt gelernt haben?



Denkfehler! Erst 3 Jahre NFS und dann 1,5 Jahre BF. Da man ja nun keinen RS mehr machen muss, hat man in der Tat noch Luft für andere Ausbildungsinhalte (Führerschein, Maschinist etc....). Also nach 4,5 Jahren so gut wie voll einsetzbar. So würde es Sinn machen!


Gruß

Dirk

Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650

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