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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaDFeuG: Forderung zur Eingruppierung von NotSan85 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP809022
Datum17.06.2015 09:58      MSG-Nr: [ 809022 ]18720 x gelesen

Geschrieben von Florian B.Ging es nicht irgendwann mal ums Retten von Menschenleben?Wenn das doch der Grund für die Ausübung der Tätigkeit ist, darf man dann überhaupt Geld dafür verlangen?

Im Ernst, in erster Linie ist das bei allen löblichen Hintergedanken doch immer noch ein Beruf. Und Berufe übt man nunmal dafür aus, um den Lebenunterhalt finanziell bestreiten zu können. Und da kann ich jede der drei Aussagen irgendwo nachvollziehen.
Wenn auf einer Weiterbildung der Satz kommt "Das und das DÜRFT ihr jetzt zusätzlich machen"...heißt das andersrum ja irgendwie auch: "Das und das dürft ihr jetzt zusätzlich verantworten", "das und das dürft ihr jetzt zusätzlich können und wissen müssen".
Da ist die Frage nach zusätzlichem Geld doch die logische Folge, auch bei Lebensrettern.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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