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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungsdienst
Feuerwehr
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaDFeuG: Forderung zur Eingruppierung von NotSan85 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen809089
Datum18.06.2015 15:29      MSG-Nr: [ 809089 ]17806 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Dirk B.Dazu kommt aber auch noch die örtlichen Anforderungen an den Rettungsdienst, diese sind auf dem Land sicher anders als z.B. in einer Großstadt mit einer BF!

das Berufsbild des NotSan ist dann aber auch kein anderes - und wenn ich auf dem Land keinen B3er auf dem RTW brauche, warum dann in der Stadt?

Geschrieben von Dirk B.
Das ist richtig, diesem Umstand könnte man aber auch im "laufenden" Betrieb Rechnung tragen!


Mit vielleicht dem Effekt, dass dann vielleicht die "gefühlte" Arbeitsbelastung steigt, die gefühlten Anforderungen steigen (EVM-Rezertifizierung, PHTLS-Kurs usw.)

Geschrieben von Dirk B.und genau hier setzt dann die Entlohnung an. Hohe Anforderung= Höheres Gehalt, funktioniert überall anders ja auch? Zumal, wenn ich das richtige sehe, Feuerwehrleute in den nächsten Jahren eh Mangelware werden.

Also - wenn Feuerwehrleute Mangelware sind, warum denen dann immer noch mehr aufladen? Warum dann nicht "Spezialisten" für die "nicht-Feuerwehr-Tätigkeiten" heran holen und die wertvollen Feuerwehrkräfte entlasten?

Geschrieben von Dirk B.Demografischer Wandel, oder Anspruchsdenken der Bevölkerung?

Zum demographischen Wandel und den Auswirkungen auf den RD siehe die letzten Ausgaben der BOS-Leitstelle und Brandschutz. Ich kann das nicht nachprüfen, aber wenn das so stimmt, hat das zwar auch in teilen was mit dem Anspruchsdenken zu tun, zum Großteil aber eben auch mit der Altersstruktur, die sich entsprechend verändert.

Geschrieben von Dirk B.Der Bürger erwartet heutzutage zu jeder Zeit in einer gewissen Frist SOFORTIGE Hilfe.

Steht ja letztlich auch so im Gesetzt, in den meisten Bundesländern...

Geschrieben von Dirk B.Wer außer der Feuerwehr kann dies in der Praxis gewährleisten? Zumindest da wo die FW den Rettungsdienstbedient bedient. Beispiele wie es woanders läuft hatten wir hier ja auch schon zu genüge diskutiert.

Letztlich kann das jeder Gewährleisten, der die entsprechende Qualifikation bei seinen MA aufbieten - und für den Rettungsdienst ist das der RA bzw. wird das der NotSan sein. Die Krankenkassen werden für diese Planstellen die Kosten für eine zusätzliche Feuerwehrausbildung sicher nicht tragen, und die Kommunen sollten ganz genau schauen, ob sie sich das leisten und was das bringt bzw. im zweifel sogar schadet.

Geschrieben von Dirk B.
Da lach ich doch mal kurz. Meiner Meinung nach geht sehr viel, es müssen nur die richtigen wollen!


Klar, wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch. Aber die frage nach dem warum bleibt trotzdem - bzw. die nach dem "für wen".

ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

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