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RubrikAtemschutz zurück
ThemaDruckluftflaschen, neue Kennzeichnung nach CLP-VO19 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW809136
Datum19.06.2015 17:38      MSG-Nr: [ 809136 ]17377 x gelesen

Hallo,

mit ziemlichem Erstaunen habe ich die nächste Kennzeichnungslawine in der Brandschutz 06/15 gelesen, die z.B. alle Druckluftflaschen betrifft, die die Fw selber füllen (das wären bei uns z.B. Atemluft, technische Druckluft, Sauerstoff (medizinisch, technisch).)

Das ganze seit 01.06.2015, mit 2 Jahren Übergangsfrist, aber gilt aber jeder Neufüllung.

Die Recherche liefert dazu immer den gleichen Autor A. Marx, der auch hier zeichnet:
http://www.atemschutzlexikon.de/fileadmin/recht/Neufassung_BsVO_1.pdf

Frage ans Kollegium:
Hab nur ich das verpennt?
Gibts da andere Auffassungen zu?
Wie sehen die Unfallkassen und Verbände das?

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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