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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BaWü: Änderung des FwG geht in Anhörung | 31 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 809361 | ||
Datum | 25.06.2015 10:12 MSG-Nr: [ 809361 ] | 10142 x gelesen | ||
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Guten Tag einige diskussionswürdige Aspekte enhält der Gesetzentwurf schon: - § 14 eine vorläufige Enthebung vom Dienst muss jetzt der Bürgermeister und nicht mehr der FW-Kommandant aussprechen, -> Anfügung des Abs. 6 iim § 22 : (6) Die Aufsichtsbehörden können bei Einsätzen nach § 2 Absätze 1 und 2 Nummer 1 unmittelbar Weisungen erteilen und die organisatorische Oberleitung übernehmen. Sie können ferner für die Überlandhilfe (§ 26) im Einvernehmen mit den Gemeinden Einsatzgebiete sowie Alarm- und Ausrückeordnungen festlegen. oder: Durch die Regelung, durch die klargestellt wird, dass ehrenamtlich tätigen Angehörigen Hier sehe ich dass für einige Gemeinden, in denen z.B. örtliche SanHiOrgs bei bestimmten Stichworten mitalarmiert werden, doch größere Kosten zukommen, u.a. beim Lohnausfall und auch beiSachwerten. beispielsweise wenn Handys oder Kfz der Helfer im Einsatz verlustig gehen bzw. beschädigt werden ?! Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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