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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBaWü: Änderung des FwG geht in Anhörung31 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg809361
Datum25.06.2015 10:12      MSG-Nr: [ 809361 ]10142 x gelesen
Infos:
  • 28.10.15 Gesetzentwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes
  • 24.06.15 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg: Gesetzentwurf zum Feuerwehrgesetz geht in die Anhörung

  • Guten Tag

    einige diskussionswürdige Aspekte enhält der Gesetzentwurf schon:

    - § 14 eine vorläufige Enthebung vom Dienst muss jetzt der Bürgermeister und nicht mehr der FW-Kommandant aussprechen,


    -> Anfügung des Abs. 6 iim § 22 :

    (6) Die Aufsichtsbehörden können bei Einsätzen nach § 2 Absätze 1 und 2 Nummer 1 unmittelbar Weisungen erteilen und die organisatorische Oberleitung übernehmen. Sie können ferner für die Überlandhilfe (§ 26) im Einvernehmen mit den Gemeinden Einsatzgebiete sowie Alarm- und Ausrückeordnungen festlegen.

    oder:

    Durch die Regelung, durch die klargestellt wird, dass ehrenamtlich tätigen Angehörigen
    der Träger der Katastrophenhilfe, die auf Anforderung des Bürgermeisters oder Techni-
    schen Einsatzleiter im Einzelfall am Einsatz mitwirken, unmittelbar Ersatz für Verdienst-
    ausfall und Sachschäden zusteht, können den Gemeinden nur Mehrkosten entstehen,
    wenn dieser höher ist als die bisher den Organisationen geleisteten Zahlungen. Die Her-
    anziehung von ehrenamtlichen Helfern wird sich aber auf wenige größere Einsätze be-
    schränken.


    Hier sehe ich dass für einige Gemeinden, in denen z.B. örtliche SanHiOrgs bei bestimmten Stichworten mitalarmiert werden, doch größere Kosten zukommen, u.a. beim Lohnausfall und auch beiSachwerten. beispielsweise wenn Handys oder Kfz der Helfer im Einsatz verlustig gehen bzw. beschädigt werden ?!


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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