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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ermittlungsverfahren nach Schaumeinsatz mit Umweltschaden | 21 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 810189 | ||
| Datum | 19.07.2015 20:39 MSG-Nr: [ 810189 ] | 7980 x gelesen | ||
Was mich hier noch interessiert, im Artikel wird berichtet: Die Stadt Heide hat nun geprüft, ob die Feuerwehr oder die Stadt selbst haftbar ist. Ihr Ergebnis: Nein. Sie beruft sich auf das Feuerwehrgesetz. Demnach sind Feuerwehrleute nicht haftbar, wenn sie in der Hektik und Gefahr eines Einsatzes fahrlässige Fehler machen - das gilt auch für die Stadt als Träger der Feuerwehr. Welche Regelung im Brandschutzgesetz legt denn das überhaupt fest? | ||||
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